SPD will Verbot von Diskriminierung aufgrund sexueller Identität im Grundgesetz
Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) in Berlin will die SPD-Führung einen neuen Anlauf nehmen, ein Verbot von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz zu verankern. Die Parteivorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas sowie Generalsekretär Tim Klüssendorf forderten am Dienstag eine entsprechende Ergänzung von Artikel drei der Verfassung. Die SPD werde dies "mit Nachdruck wieder auf die politische Tagesordnung setzen". Der Koalitionspartner Union lehnte dies jedoch als Symbolpolitik ab.
Über die Aufnahme der sexuellen Identität in Artikel drei Grundgesetz wird seit Jahren diskutiert. Dieser beinhaltet bereits eine Reihe ausdrücklicher Diskriminierungsverbote - etwa wegen Geschlechts, Ethnie, Sprache, Herkunft oder Glaube.
Ende September vergangenen Jahres hatte auch der Bundesrat die Aufnahme des Merkmals der sexuellen Identität gefordert und legte dafür dem Bundestag einen Gesetzentwurf vor. Die Bundesregierung nahm den Ländervorstoß "zur Kenntnis", verwies aber darauf, dass der Bundestag entscheiden müsse, ob der Vorschlag beschlossen werden solle. Nötig für die Grundgesetzänderung wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit in beiden Parlamentskammern.
Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) warf der SPD vor, nach dem CSD-Anschlag "die falschen Prioritäten" zu setzen. "Eine Änderung des Artikels drei würde keinen einzigen Anschlag verhindern und keinen einzigen Gewalttäter stoppen", sagte er der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe). "Wer schwule und lesbische Menschen wirklich schützen will, sollte seine politische Energie nicht in symbolische Verfassungsdebatten investieren, sondern die notwendigen Gesetzesänderungen unterstützen, die unsere Sicherheitsbehörden stärken und potenzielle Täter wirksam stoppen."
Das Grundgesetz schütze bereits heute alle Menschen wirksam vor Diskriminierung, betonte Krings. "Das Bundesverfassungsgericht hat zudem klargestellt, dass auch Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen Identität durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitssatz geschützt sind."
Die Grünen forderten die Union auf, die Änderung zu unterstützen. "Es ist Zeit, zu handeln“, sagte Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann der "Rheinischen Post". Eine Mehrheit sei möglich, "wenn die Union ihren jahrelangen Widerstand aufgibt. Queere Menschen warten schon viel zu lange darauf."
Auch die Queerbeauftragte des Bundes, Sophie Koch (SPD) bekräftigte die Forderung nach der Ergänzung von Artikel drei. Dadurch würden zwar keine konkreten Straftaten verhindert, sagte sie der "Rheinischen Post". "Aber es würde Schutz bieten, wenn irgendwann vielleicht wieder Kräfte an die Macht kommen, die die Grundrechte von queeren Menschen einschränken wollen."
Die AfD lehnte die Grundgesetzänderung ab. Der stellvertretende AfD-Bundessprecher Sven Tritschler nannte den SPD-Vorstoß eine "abstruse Forderung": "Statt die echten Probleme anzugehen und harte Konsequenzen zu ziehen, wirft man Nebelkerzen und hofft, die Wähler damit ruhigzustellen." Zudem decke Artikel eins des Grundgesetzes bereits "die Würde aller Menschen ab, egal welche sexuelle Identität sie sich zuschreiben".
Die Queerbeauftragte Koch kritisierte ihrerseits, dass "dem einzigen bundesweiten queeren Jugendverband, Lambda, die Förderung durch den Bund gestrichen werden" solle. "Das ist ein fatales Zeichen", sagte sie der "Rheinischen Post". "Wir müssen solche Strukturen besser unterstützen."
Auch Klingbeil, Bas und Klüssendorf verlangten, "dass Förderprogramme für queere Menschen nicht durch Kürzungen geschwächt werden". Gerade Beratungs- und Anlaufstellen leisteten "unverzichtbare Arbeit und geben Schutz".
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