Vorwurf der Volksverhetzung: Xavier Naidoo kommt in Mannheim vor Gericht
Xavier Naidoo soll sich vor Gericht wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung und Beleidigung verantworten. Wie das Landgericht Mannheim am Montag mitteilte, wird dem Musiker vorgeworfen, ein Mitglied der Amadeu-Antonio-Stiftung beleidigt und dabei antisemitische Texte veröffentlicht zu haben. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.
Die Amadeu-Antonio-Stiftung setzt sich gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ein. Die Staatsanwaltschaft Mannheim hatte gegen Naidoo bereits 2023 Anklage erhoben. Mehrere weitere Vorwürfe aus dieser und einer weiteren Anklage von 2024 ließ das Gericht nun nicht zum Hauptverfahren zu, da es keinen ausreichenden Tatverdacht sah.
Die Staatsanwaltschaft erhob dagegen den Angaben nach Beschwerde, über die das Oberlandesgericht Karlsruhe entscheidet. Das Landgericht betonte, dass für den Angeklagten bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.
Der in Mannheim geborene Sänger wurde unter anderem als Gründer der Musikgruppe Söhne Mannheims bekannt. Später war er auch Solosänger, Musikproduzent und Juror in Formaten wie "Deutschland sucht den Superstar". Von der RTL-Sendung wurde er aber wegen Äußerungen über Geflüchtete 2020 ausgeschlossen. Später fiel er durch weitere verschwörungstheoretische, coronaleugnende und teilweise antisemitische Äußerungen auf.
Ein Rechtsstreit darüber, ob Naidoo Antisemit genannt werden darf, ging bis zum Bundesverfassungsgericht. Das oberste deutsche Gericht urteilte im Dezember 2021, dass der Sänger in einer Auseinandersetzung über seine Liedtexte als Antisemit bezeichnet werden durfte.
Im April 2022 distanzierte sich Naidoo von früheren Äußerungen. In einem Video räumte er damals ein, er habe sich auf der Suche nach Wahrheit "letztlich verrannt" und habe "in den letzten Jahren viele Fehler gemacht". Ihm sei bewusst geworden, dass er viele Menschen "mit verstörenden Äußerungen irritiert und provoziert habe, für die ich mich entschuldigen möchte".
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