Berlin schreibt nun Vermietende bei zu hohen Angebotsmieten an
Das Land Berlin schreibt nun Briefe an Vermietende, wenn sie ihre Wohnungen mit einer zu hohen Miete angeboten haben. Im Juni seien mit einer automatisierten Analyse von Wohnungsportalen erstmalig 2102 öffentlich zugängliche Inserate festgestellt worden, bei denen "ein Verdacht auf Verstoß gegen die Mietenbegrenzungsregelungen" bestehe, teilte die Senatsverwaltung für Wohnen am Mittwoch mit. Die Vermietenden bekommen nun Post.
"Die betroffenen Vermieterinnen und Vermieter werden nun von der Sicheres Wohnen AöR im Auftrag des Landes Berlin angeschrieben und aufgefordert, ihre Mietforderung zu überprüfen und anzupassen, falls die gesetzliche Begrenzung überschritten ist", erklärte die Senatsverwaltung weiter. Ziel sei es, die Vermietenden "präventiv" auf mögliche Rechtsverstöße hinzuweisen und Wohnungssuchende zu unterstützen. Der Mietenscan soll demnach zunächst monatlich stattfinden.
In Berlin gilt wegen des angespannten Wohnungsmarkts die Mietpreisbremse. Deswegen dürfen Wohnungen in der Regel nicht mehr als zehn Prozent teurer als die ortsübliche Vergleichsmiete sein, Ausnahmen gelten etwa für Neubauten. Sei die Wohnung noch teurer, nämlich mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, könne sogar eine Ordnungswidrigkeit oder in Fällen von mehr als 50 Prozent darüber auch strafbarer Mietwucher vorliegen, erklärte die Senatsverwaltung.
90 Prozent der beim Mietenscan festgestellten Verdachtsfälle beziehen sich den Angaben nach auf die Mietpreisbremse. Bei 38 Prozent davon bestehe zusätzlich der Verdacht auf Mietpreisüberhöhung, bei 48 Prozent zusätzlich der Verdacht auf Mietwucher, erklärte die Senatsverwaltung.
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