Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
Der scheidende Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat mehr Kompetenzen für das Amt gefordert. Der Beauftragte brauche "echte Gestaltungsrechte", sagte Klein dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vom Samstag. "Wenn beispielsweise im Familienministerium über Förderprogramme gegen Antisemitismus entschieden wird, sollte er mit Stimmrecht am Tisch sitzen."
Außerdem verlangte Klein ein Recht auf Akteneinsichtsrecht in Verfahren, die der Generalbundesanwalt übernimmt. "Das könnte auf gesetzlicher Grundlage geregelt werden."
Wer Klein ab Ende August im Amt des Antisemitismusbeauftragten nachfolgt, ist bislang nicht bekannt. Wichtigste Aufgabe seines Nachfolgers oder seiner Nachfolgerin werde sein, die geschaffenen Strukturen zu pflegen und auszuweiten, sagte Klein dem "Kölner Stadt-Anzeiger" weiter. Er nannte etwa die Fortbildungsprogramme in Polizei und Justiz.
"Immer wichtiger wird der Kampf gegen Antisemitismus im Internet", betonte der Beauftragte. "Wir müssen die sozialen Medien noch viel stärker in den Blick nehmen."
In dem Interview forderte Klein zudem schärfere Gesetze gegen Judenfeindlichkeit. "Mein Wunsch an den Bundeskanzler und die Justizministerin wäre, das Strafrecht zu schärfen." Die Unterstützung von ausländischen Terrororganisationen müsse in jeglicher Form strafbar sein.
Wer die islamistische Palästinenserorganisation Hamas auf einer Demonstration bejubele, müsse mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bestraft werden, verlangte der Antisemitismusbeauftragte. "Und wenn es sich um einen ausländischen Staatsbürger ohne gesicherten Aufenthaltsstatus handelt, muss er nach Verurteilung und Verbüßung seiner Strafe abgeschoben werden."
Klein dringt auch auf stärkere Instrumente für den Zoll, um die Finanzierung von Terrororganisationen zu unterbinden. Außerdem müssten erfolgreiche Projekte gegen Antisemitismus im Rahmen des Programms "Demokratie leben" weiter gefördert werden.
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