Neue Eurovision-Regel: Länder im Kriegszustand dürfen nicht Gastgeber sein
Nach heftigem Streit um die Teilnahme Israels beim Eurovision Song Contest (ESC) im Mai haben die Veranstalter nun entschieden, dass Länder im Kriegszustand nicht Gastgeber des Musikwettbewerbs sein dürfen. Entsprechende neue Regeln wurden am Mittwochabend von der Europäische Rundfunkunion (EBU) veröffentlicht. Demnach darf ab sofort auch kein Land den ESC ausrichten, wenn "eine heikle geopolitische Lage oder eine sonstige Situation die Sicherheit oder Stabilität des betreffenden Staates oder der unmittelbaren Region erheblich beeinträchtigen".
In der Erklärung der ESC-Veranstalter wurde kein Land explizit genannt. Allerdings hatte es im Vorfeld des diesjährigen ESC in Wien wegen des Kriegs im Gazastreifen heftigen Streit um die Teilnahme Israels gegeben. Fünf traditionelle Teilnehmerländer, darunter Spanien und die Niederlande, boykottierten deshalb die Veranstaltung.
Am Ende landete der Beitrag Israels in Wien wie auch schon 2025 auf dem zweiten Platz. Damit schrammte das Land nur knapp am Sieg und damit an der bisher bestehenden automatischen Berechtigung vorbei, den Wettbewerb im Jahr darauf ausrichten zu dürfen. Nach den neuen Regeln wäre dies aktuell nun nicht mehr möglich.
Strahlende Siegerin in Wien war Bulgarien mit Sängerin Dara und ihrem Partylied "Bangaranga". Damit steigt das große Sanges-Finale im kommenden Jahr in Bulgarien. Dabei gibt es eine Neuheit im Starterfeld: Erstmals wird Kanada teilnehmen.
jes
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