Spezial

Gräueltaten in syrischem Bürgerkrieg: Lebenslange Haftstrafe rechtskräftig

Published on August 6, 2026 at 14:56

Das Urteil gegen einen wegen Kriegs- und Menschheitsverbrechen in Stuttgart zu lebenslanger Haft verurteilten früheren syrischen Bürgerkriegsmilizionärs ist rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten. — LOUAI BESHARA / AFP
Das Urteil gegen einen wegen Kriegs- und Menschheitsverbrechen in Stuttgart zu lebenslanger Haft verurteilten früheren syrischen Bürgerkriegsmilizionärs ist rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision des Angeklagten. — LOUAI

Das Urteil gegen einen in Stuttgart wegen Kriegs- und Menschheitsverbrechen zu lebenslanger Haft verurteilten früheren syrischen Bürgerkriegsmilizionär ist rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten nach eigenen Angaben am Donnerstag. Deutsches Strafrecht sei aufgrund des sogenannten Weltrechtsprinzips anwendbar, auch bei der Rechts- und Beweiswürdigung habe es keine für den Mann nachteiligen Fehler gegeben. (Az. 3 StR 584/25)

Das Oberlandesgericht in Stuttgart hatte den ehemaligen Anführer einer örtlichen schiitischen Miliz mit Verbindungen zur Hisbollah im Juni 2025 verurteilt. Er hatte sich demnach während des Bürgerkriegs in Syrien 2011 als 20-Jähriger in seiner Heimatstadt der bewaffneten Gruppierung angeschlossen, die auf Seiten des früheren syrischen Machthabers Baschar al-Assad gegen angebliche Staatsfeinde kämpfte.

Bis 2014 beteiligte sich der Beschuligte nach Feststellung der Richter dann als Kämpfer und späterer Anführer an Gräueltaten gegen sunnitische Syrer. Dazu zählten unter anderem Überfälle, Misshandlungen, Folter, Vertreibungen, Plünderungen sowie Tötungen. Das Urteil erging unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Tötung und Folter sowie sogenannte Kriegsverbrechen gegen Personen und Eigentum.

Latest stories