Kabinettsumbildung: Verfassungsrechtler Pieper kritisiert verzögerte Vereidigung
Der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, hat verfassungsrechtliche Bedenken am geplanten Ablauf der von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) angekündigten Kabinettsumbildung geäußert. "Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat", sagte Pieper der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). "Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber", fügte er hinzu.
Der "einwandfreie" Weg wäre, eine Sondersitzung des Bundestags anzusetzen, erklärte Pieper. Aus der CDU hieß es zuletzt, man wolle eine kostspielige Sondersitzung in der Sommerpause eigentlich vermeiden.
Dass ein Minister ernannt wurde und seine Vereidigung im Bundestag wegen der parlamentarischen Sommerpause nicht stattfinden konnte, "gab es meiner Erinnerung nach noch nicht", sagte Pieper der "Rheinischen Post". Gleichwohl seien Amtsgeschäfte, die ein nicht vereidigter Amtsinhaber vornimmt, "nach überwiegender Ansicht rechtsgültig", sagte er. Der Verfassungsrechtler fügte hinzu: "Eine weitere Möglichkeit wäre, bis zur Vereidigung der neuen Minister auf die geltenden Vertretungsregeln innerhalb der Bundesregierung zurückzugreifen."
Merz hatte am Freitag eine größere Kabinettsumbildung bekanntgegeben. Die bisherige Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wird Kanzleramtschefin im Ministerrang. Sie folgt Thorsten Frei (CDU) nach, der Jens Spahn (CDU) als Unions-Fraktionschef ersetzt. Der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann übernimmt das Gesundheitsressort. Die vom Bundeskanzler angekündigte Umbildung der Bundesregierung soll in der kommenden Woche formal vollzogen werden.
gav/
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