Deutschland

Zahl behördlicher Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen deutlich gesunken

Published on Juli 27, 2026 at 08:34

Die Zahl behördlicher Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ist im vorigen Jahr erneut deutlich gesunken. Sie ging im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent oder rund 12.600 auf etwa 56.900 Fälle zurück, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. — Christof STACHE / AFP
Die Zahl behördlicher Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ist im vorigen Jahr erneut deutlich gesunken. Sie ging im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent oder rund 12.600 auf etwa 56.900 Fälle zurück, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. —

Die Zahl behördlicher Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen ist im vergangenen Jahr erneut deutlich gesunken. Sie ging im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent oder rund 12.600 auf etwa 56.900 Fälle zurück, wie das Statistische Bundesamt am Montag in Wiesbaden mitteilte. Bereits 2024 nahm die Zahl der Inobhutnahmen durch Jugendämter um sieben Prozent ab, binnen zwei Jahren gab sie damit insgesamt etwa um ein Viertel nach.

Ursache ist nach Angaben des Bundesamts vor allem die rückläufige Zahl unbegleitet aus dem Ausland eingereister Minderjähriger. Jugendämter nahmen im vorigen Jahr knapp 16.500 entsprechende Inobhutnahmen vor, das war ein Rückgang um fast die Hälfte gegenüber 2023 (30.800 Fälle).

53 Prozent oder etwa die Hälfte aller Inobhutnahmen waren 2025 durch eine sogenannte dringende Kindswohlgefährdung begründet. Fast ein Drittel (29 Prozent) dieser Fälle betraf unbegleitete Einreisen aus dem Ausland, etwa ein Fünftel (18 Prozent) wurde durch Selbstmeldungen Minderjähriger bei den Jugendämtern ausgelöst. Jeweils ein weiteres Fünftel war von zu Hause ausgerissen und wurde an jugendgefährdenden Orten angetroffen. Die meisten Betroffenen waren älter als 14 Jahre.

Häufigste Anlässe für behördliche Schutzmaßnahmen waren der Statistik zufolge eine Überforderung der Eltern (32 Prozent) sowie unbegleitete Einreisen (29 Prozent), gefolgt von Vernachlässigung (16 Prozent) sowie körperlicher Misshandlung (15 Prozent) und psychischen Misshandlung (elf Prozent). Mehrfachnennungen von Anlässen waren dabei möglich.

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