"Ostdeutsche Allgemeine Zeitung" unterliegt in Rechtsstreit um kritischen Artikel
In einem Rechtsstreit um einen kritischen Artikel des Portals "Volksverpetzer" ist die "Ostdeutsche Allgemeine Zeitung" (OAZ) vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Dresden wies am Dienstag die Beschwerde der Ostdeutschen Verlags GmbH und eines bei ihr beschäftigten Redakteurs gegen verschiedene Äußerungen in dem im April erstmals unter der Überschrift "OAZ relativiert rechte Öko-Sekte" erschienenen Beitrags zurück.
Es sei zulässig gewesen, den Redakteur in dem Blog als "Faktenleugner", "Anthroposophie-Funktionär" und "selbsternannten Philosophen" zu bezeichnen, weil es sich dabei nicht um beweisbare Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungsäußerungen handle, befand das Gericht. Dies sei von der Pressefreiheit gedeckt.
Die Äußerungen enthielten demnach auch keine strafbare Beleidigung oder Schmähkritik. Auch durch weitere Behauptungen über den Redakteur werde dieser nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Zuvor hatte das Landgericht Dresden den von der "OAZ" beantragten Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Newsportal abgelehnt und dies im Wesentlichen ebenfalls mit der Meinungsfreiheit begründet. Dagegen legte der Verlag Beschwerde ein.
Der beanstandete Beitrag im "Volksverpetzer" war demnach Bestandteil einer Artikelserie, die sich insgesamt kritisch mit der publizistischen Ausrichtung der im Februar 2026 vom Verleger Holger Friedrich gegründeten "OAZ" mit Sitz in Dresden auseinandersetzte.
Es ging dabei unter anderem um das anthroposophische Milieu und die sogenannte Anastasia-Bewegung, eine Art Siedlerbewegung, deren Ideologie Experten zufolge auf Antisemitismus, Verschwörungsdenken und einem reaktionären, rassistisch-völkischen Weltbild beruht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der brandenburgische Verfassungsschutz führen die Bewegung als Verdachtsfall.
hex/cfm
© Agence France-Presse
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