Lebenslange Haft in Prozess um Autoanschlag auf Münchner Verdi-Demo
Er hinterließ ein Trümmerfeld mit zwei Toten und über 40 Verletzten: Wegen des Autoanschlags auf eine Münchner Verdi-Demonstration hat das Münchner Oberlandesgericht Farhad N. am Donnerstag zu lebenslanger Haft wegen zweifachen Mordes und vielfachen versuchten Mordes verurteilt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Der Vorsitzende Richter Michael Höhne beschrieb den Afghanen als Mann mit fragilem Selbstwertgefühl, der sich religiös im Islam radikalisierte.
Der Fall sorgte im Februar vergangenen Jahres bundesweit für Entsetzen und kurz vor der damaligen Bundestagswahl für hitzige Debatten über die Flüchtlingspolitik - der 25 Jahre alte N. war 2016 als 15-jähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen. Bei dem Anschlag kamen eine 37 Jahre alte Mutter und ihr zweijähriges Kind ums Leben. Mehr als 40 Menschen wurden verletzt, mehrere lebensgefährlich.
Ein Teil der Verletzten ist noch immer nicht genesen. Der Richter berichtete von einem Mann, der erst kürzlich neue Beinoperationen hatte. Dazu kämen in vielen Fällen massive psychische Folgen.
Die beiden Getöteten befanden sich am Ende des Demonstrationszugs. Wie Richter Höhne sagte, hatte die Mutter sich bewusst dafür entschieden, an das Ende des Zugs zu gehen. Sie habe sich dort in der Nähe der Polizei besonders sicher gefühlt.
N. war laut Urteil aber an den die Demonstration absichernden Polizeiwagen vorbeigefahren und hatte dann beschleunigt - mit einer Geschwindigkeit von 34 bis 42 Stundenkilometern erfasste er die Mutter und das im Kinderwagen sitzende Kind. Die Zweijährige, die der Richter als "fröhliches, und für ihr Alter bereits selbstbewusstes, aufgewecktes Mädchen" beschrieb, wurde mit dem Kinderwagen in die Luft geschleudert und starb.
Das Gericht zeigte sich überzeugt, dass N. absichtlich von hinten in den Demonstrationszug fuhr und die Arglosigkeit der Demonstrationsteilnehmern - darunter viele mit Kindern im Kleinkindalter - ausnutzte. Höhne sagte, der Tatort sei "ein einziges Trümmerfeld" auf einer Breite von zwölf Metern und einer Länge von 23 Metern gewesen. "Schneepflugartig" habe das Auto von N. Menschen vor sich hergeschoben.
Dass es nicht mehr Tote gab, liegt daran, dass aus ungeklärter Ursache der Gang bei dem Auto auskuppelte. N. habe kein einziges Mal gebremst und permanent das Gas durchgedrückt - wegen des augekuppelten Ganges beschleunigte das Auto aber nicht weiter. Zum Stehen kam das Fahrzeug laut Richter nur dadurch, dass die immer größere Zahl angefahrener Menschen den Wagen bis zum Stillstand abbremste.
Mit dem Strafmaß folgte das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen auf 15 Jahre Haft sowie die Unterbringung ihres Mandanten in der Psychiatrie plädiert.
Das Gericht verurteilte N. wegen zweifachen Mordes und zahlreicher Fälle des versuchten Mordes. Außerdem verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen 19-facher gefährlicher Körperverletzung und dreifacher vorsätzlicher Körperverletzung.
N. verfolgte die Urteilsbegründung ohne größere Regung. Die Bundesanwaltschaft stellte bei N. ein komplexes Motivbündel fest. Bei ihm sollen sowohl religiöse als auch politische Gründe eine Rolle für den Anschlag gespielt haben, dazu kamen Einsamkeit und diffuse Ängste. N. machte im Prozess keine Angaben zu seinem Motiv.
Wie der Richter schilderte, motivierte sich N. vor dem Anschlag durch Gebete zu der Tat. Er habe den Thronvers des Koran gesprochen und einer Bekannten als Sprachnachricht das muslimische Glaubensbekenntnis geschickt. Bei Polizei und Gutachtern gab er an, Allah habe seine Tat gewollt.
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