BSG: Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfall wegen Unterzuckerung
Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch dann, wenn ein Mensch mit Diabetes wegen einer Unterzuckerung auf dem Heimweg sein Wohnhaus verpasst und in einen Autounfall verwickelt wird. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab am Dienstag der Revision eines Beschäftigten der Deutschen Post statt, der sich bei einem entsprechenden Unfall erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. (Az. B 2 U 5/24 R)
Laut Gericht verpasste der Mann im November 2016 auf einer Fahrt von seiner Arbeit nach Hause die Abzweigung zu seinem Haus. Wenig später kollidierte er mit einem entgegenkommenden Lastwagen. Bei einer Versorgung durch Rettungskräfte wurde schließlich eine Unterzuckerung des Manns festgestellt.
Die zuständige Berufsgenossenschaft sah einen unversicherten Abweg. Auch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte, dass insulinbedingte Unterzuckerung keine betriebliche, sondern eine innere Ursache habe und von der Unfallversicherung nicht zu decken sei. Diese Einschätzung teilte das BSG nicht und hob das Urteil auf.
Der Mann habe infolge der Unterzuckerung sein Fahrverhalten nicht mehr ausreichend beeinflussen können, um nach Hause zu gelangen. Das Abweichen vom Heimweg schließe den Versicherungsschutz damit nicht aus. Denn dies basierte laut BSG auf einem unwillkürlichen Krankheitsgeschehen, auf das der Kläger keinen Einfluss hatte.
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