Panorama

Mord an Gerichtsvollzieher in Saarland: Zehn Jahre Haft und Psychiatrie

Published on Agosto 11, 2026 at 11:33

Wegen der Ermordung eines Gerichtsvollziehers ist ein 42-Jähriger vom Landgericht Saarbrücken zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zugleich wurde laut Gericht die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. — INA FASSBENDER, - / AFP
Wegen der Ermordung eines Gerichtsvollziehers ist ein 42-Jähriger vom Landgericht Saarbrücken zu einer zehnjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Zugleich wurde laut Gericht die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. — INA FASSBEND

Wegen der Ermordung eines Gerichtsvollziehers im Saarland ist ein 42-Jähriger zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Zugleich ordnete das Landgericht Saarbrücken am Dienstag die dauerhafte Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Demnach zeigte sich das Gericht überzeugt, dass der 42-Jährige den Gerichtsvollzieher im November bei der Räumung seiner Wohnung in Bexbach erstach.

Die vorherige schriftliche Ankündigung der Zwangsräumung soll der Angeklagte nicht zur Kenntnis genommen haben. Am Tattag habe er die Räumung zunächst verbal verweigert. Als der Gerichtsvollzieher die Wohnung betrat, soll der 42-Jährige aus Wut nach einem Jagdmesser gegriffen und unvermittelt auf das Opfer eingestochen haben. Der Gerichtsvollzieher erlitt 13 schwere Schnitt- und Stichverletzungen.

Das Gericht sah den Angaben zufolge das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an. Der Angeklagte war jedoch bei seiner Tat wegen einer schizophrenen Störung vermindert schuldfähig. Statt der bei Mord üblichen lebenslangen Haftstrafe entschied das Gericht deshalb auf zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert, die Nebenklage 13 Jahre. Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen Totschlags und beantragte fünfeinhalb Jahre Haft. Alle Verfahrensbeteiligten hatten zudem übereinstimmend die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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