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Bayerns Innenminister: Bewährungsstrafe für CSD-Verdächtigen war "Katastrophe"

Published on Julio 27, 2026 at 08:40

Nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) Unverständnis über die von einem Berliner Gericht verhängte Bewährungsstrafe für den mutmaßlichen Attentäter geäußert. "Im Ergebnis war das auf jeden Fall eine Katastrophe", sagte Herrmann am Montag im Bayerischen Rundfunk. — Tobias SCHWARZ / AFP
Nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) Unverständnis über die von einem Berliner Gericht verhängte Bewährungsstrafe für den mutmaßlichen Attentäter geäußert. "Im Ergebnis

Nach dem Anschlag am Rande des Christopher Street Day in Berlin hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) Unverständnis über die von einem Berliner Gericht verhängte Bewährungsstrafe für den mutmaßlichen Attentäter geäußert. "Im Ergebnis war das auf jeden Fall eine Katastrophe", sagte Herrmann am Montag im Bayerischen Rundfunk. "Und es müssen sich auch die Richter, die einen solchen Fall zu beurteilen haben, natürlich schon bewusst sein, welche Verantwortung sie da auch für die Sicherheit der Menschen haben."

Der in Berlin geborene Verdächtige Abdul B. soll am Samstagabend im Berliner Tiergarten mit einem Transporter in eine Menschenmenge gerast sein. Eine Frau wurde getötet und fast 30 weitere Menschen wurden verletzt. Am Sonntag wurde er bei einem Polizeieinsatz in Berlin von Beamten erschossen.

Der deutsche Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln war den Behörden als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt. Wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wurde B. im Mai zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Angesprochen auf die Sicherheitslage in Bayern sagte Herrmann, dass es auch im Freistaat Menschen gebe, die unter besonderer Beobachtung stünden. "Wir haben mehrere Gefährder, die in Haft sind. Wo immer es möglich ist, werden solche Personen in Haft genommen oder - wenn sie ausländische Staatsangehörige sind - außer Landes gebracht." Er könne aber auch in Bayern keine hundertprozentige Sicherheit garantieren.

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