Karlsruhe: Kein Tempolimit für Gesetze nach Streit um Ampel-Heizungsgesetz
Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bekommen kein Tempolimit: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf am Donnerstag Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem alten Heizungsgesetz der Ampelregierung. Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. Es sei keine Regelung im Sinn eines bezifferten Tempolimits in der Verfassung vorgesehen.
"Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinn eines bezifferten Tempolimits", sagte die Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Ann-Katrin Kaufhold, bei der Urteilsverkündung. Aus Sicht des Grundgesetzes kommt es laut Kaufhold darauf an, ob das Gesetzgebungsverfahren seine Funktion erfüllen konnte, die Willensbildung im Parlament zu ermöglichen.
Wie schnell ein Verfahren ablaufe, könne zwar eine Rolle spielen. Für die verfassungsrechtliche Bewertung sei aber entscheidend, ob der Austausch von Argument und Gegenargument möglich war. Heilmann habe in dem Verfahren nicht aufgezeigt, dass im Bundestag keine Willensbildung in einer öffentlichen Debatte möglich war. Daher sei sein Antrag unzulässig.
Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag vor drei Jahren noch auf Antrag Heilmanns die zweite und dritte Lesung des Heizungsgesetzes in der damals laufenden Sitzungswoche untersagt. Mit einer einstimmigen Entscheidung verwarfen die Verfassungsrichter nun aber im Hauptsacheverfahren die Anträge.
Kaufhold sagte, die im Widerspruch zum Ergebnis des Eilverfahrens stehende Entscheidung könne überraschen. Im Eilverfahren habe der Abgeordnete aber lediglich darlegen müssen, dass ihm die Ausübung seiner Mitwirkungsrechte bis zum Moment der Antragstellung nicht möglich war. Im nun abgeschlossenen Hauptsacheverfahren sei aber das Gesetzgebungsverfahren insgesamt betrachtet worden.
Heilmann sah die Abgeordnetenrechte verletzt, weil wegen kurzfristiger Änderungen am Vorschlag der Ampelkoalition nicht genug Zeit zur Beratung und Prüfung des Heizungsgesetzes gewesen sei. Um die Inhalte des Gesetzes ging es in Karlsruhe nicht. Die Regelungen wurden ohnehin kürzlich wieder gekippt.
Der 2025 aus dem Bundestag ausgeschiedene Heilmann hatte sich schon vor der Karlsruher Entscheidung skeptisch zu seinen Erfolgsaussichten geäußert. den Zeitungen des Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er zudem, dass er kaum Besserung beim Problem zu schneller Gesetzgebungsverfahren sehe.
"Die Unart, dem Bundestag erst in den Nachtstunden vor der jeweilig entscheiden Ausschusssitzung hunderte Seiten Änderungsanträge vorzulegen, hat sich meiner Meinung nach leider wenig geändert", sagte Heilmann. Schon vor seiner Klage sei von Bundestag und Bundesregierung nicht sorgfältig mit dem Gesetzgebungsprozess umgegangen worden, was auch weiterhin so sei. Das führe zu einer eigentlich vermeidbaren "Entwertung unserer Demokratie".
Ähnlich wie in diesem Sommer hatte das geplante Heizungsgesetz vor drei Jahren wochenlang Schlagzeilen gemacht, weil die damalige Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP sich öffentlich darüber stritt. Es begann damit, dass ein erster, noch unfertiger Entwurf an die "Bild"-Zeitung durchsickerte. Im Sommer 2023 sollte das Gesetz dann möglichst schnell, noch vor der Sommerpause, durch den Bundestag.
Daraus wurde nichts, weil das Verfassungsgericht die Abstimmung auf einen Eilantrag Heilmanns hin vorläufig stoppte. Sie musste auf die Zeit nach der Sommerpause verschoben werden. Die Neuregelung trat schließlich zum Januar 2024 in Kraft. Sie sah im Kern vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Mit dem vor einigen Tagen beschlossenen neuen Heizungsgesetz von Union und SPD wurden diese Regelungen wieder gekippt. Auch in diesem Jahr gab es zuvor einen Eilantrag und eine Klage gegen die Abstimmung, und zwar von der Linksfraktion. Dies hatte aber keinen Erfolg.
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