Sieben mutmaßliche Hamas-Mitglieder wegen Anschlagsvorbereitung angeklagt
Die Bundesanwaltschaft hat sieben mutmaßliche Mitglieder der radikalislamischen Hamas wegen der Vorbereitung eines Anschlags angeklagt. Wie die Behörde am Freitag in Karlsruhe mitteilte, sollen die in den vergangenen Monaten im In- und Ausland festgenommenen Verdächtigen in Waffenbeschaffung und Tatplanung verwickelt gewesen sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass ein konkreter Anschlagsplan verfolgt wurde. Die Anklagen erfolgten beim Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts.
Laut Bundesanwaltschaft waren die Waffen für Mordanschläge der Hamas auf jüdische und israelische Einrichtungen in Deutschland und anderen europäischen Ländern gedacht. Die Vorbereitungen gingen nach ihren Erkenntnissen über Planungen hinaus. Konkret wurde demnach bereits ein Anschlag um den zweiten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel im Oktober 2023 ins Auge gefasst - also im Oktober vergangenen Jahres.
Die ersten drei Verdächtigen nahmen Ermittler kurz vor dem Zeitfenster für den mutmaßlichen Anschlag am 1. Oktober 2025 in Berlin fest. Laut Anklage sollen die Männer in den Monaten davor in den Transport und die Lagerung von Waffen sowie Munition verwickelt gewesen sein. Die Gruppe hatte laut Anklage zu diesem Zeitpunkt bereits 13 Pistolen, ein vollautomatisches Gewehr sowie mehr als 700 Schuss Munition besorgt.
In den Folgemonaten wurden weitere sechs Männer in Deutschland und anderen europäischen Ländern festgenommen - zuletzt Ende Mai in Dänemark, zuvor auch in Großbritannien und Zypern. Einer der Beschuldigten soll in Österreichs Hauptstadt Wien Waffen gelagert haben. Bereits im Juni teilte die Bundesanwaltschaft mit, dass sie wegen eines bei einem Beschuldigten entdeckten vorbereiteten Bekennervideos von einem konkreten Anschlagsplan ausgehe.
Von den insgesamt neun Beschuldigten klagte die Behörde nun sieben vor dem Berliner Kammergericht an. Den Männern werden Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Dazu kommen Verstöße gegen das Waffen- und Kriegswaffenkontrollgesetz. Das Gericht muss die Anklage zunächst prüfen und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
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