Schadenersatzprozess nach Germanwings-Absturz: Entscheidung fällt im Oktober
Elf Jahre nach der Germanwings-Katastrophe hat das Landgericht im niedersächsischen Braunschweig über eine Schadenersatzklage von 30 Hinterbliebenen gegen den deutschen Staat verhandelt. Eine Entscheidung soll am 6. Oktober fallen, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag sagte. Bei dem Absturz in den französischen Alpen starben am 24. März 2015 alle 150 Insassen.
Untersuchungen ergaben später, dass der Kopilot die Maschine absichtlich abstürzen ließ. Er war psychisch erheblich vorbelastet und hätte dem Ermittlungsergebnis zufolge nicht fliegen dürfen. Eine Krankschreibung, die auch für den Absturztag galt, verheimlichte er seinem Arbeitgeber.
Als der Pilot während des Flugs auf die Toilette ging, schloss er sich im Cockpit ein und brachte das Flugzeug zum Absturz. In den Tagen zuvor hatte er im Internet Methoden für Suizid recherchiert und sich mit den Sicherheitsvorkehrungen bei Cockpit-Türen befasst.
Die Kläger werfen dem in Braunschweig ansässigen Luftfahrtbundesamt nun vor, dass nicht genügend überwacht worden sei, ob der Kopilot flugtauglich sei. Der Staat habe somit seine Amtspflichten verletzt. Sie fordern Schadenersatz zwischen 500 und 110.000 Euro.
Schon vor Beginn der Verhandlung machte das Gericht allerdings deutlich, dass es die Erfolgsaussichten der Klage als gering einschätzt. Der Staat hafte nicht, wenn Betroffene auf andere Weise Schadenersatz bekommen könnten, zum Beispiel durch die Fluggesellschaft.
Frühere Klagen gegen die Germanwings-Muttergesellschaft Lufthansa scheiterten ebenso wie eine Sammelklage gegen die Flugschule in den USA, an welcher der Kopilot ausgebildet worden war. Die Lufthansa zahlte freiwillig Entschädigungen.
Das Germanwings-Flug war auf dem Weg vom spanischen Barcelona nach Düsseldorf, als er abstürzte. Unter den Toten waren insgesamt 72 Deutsche, darunter 16 Schülerinnen und Schüler und zwei Lehrerinnen einer Schule aus dem nordrhein-westfälischen Haltern am See.
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