Neuer Höchststand 2025: Jugendämter melden zehn Prozent mehr Kindeswohlgefährdungen
Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland ist 2025 auf einen neuen Höchststand gestiegen. Die Jugendämter stellten bei rund 79.800 Kindern oder Jugendlichen Vernachlässigung oder psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Das seien zehn Prozent mehr Fälle gewesen als noch 2024.
Den Statistikern zufolge handelt es sich um den vierten Höchststand in Folge. Seit Beginn der Zählung im Jahr 2012 habe sich die Fallzahl mehr als verdoppelt. Als mögliche Gründe sehen sie neben einer tatsächlichen Zunahme auch höhere Wachsamkeit und Anzeigebereitschaft, Verbesserungen in der Zusammenarbeit und Qualifizierung der Fachkräfte sowie gesetzliche Neuerungen.
Besonders häufig stellten die Behörden den Angaben nach Anzeichen von Vernachlässigung fest, nämlich in 58 Prozent der Fälle. Auch Hinweise auf psychische Misshandlung wurden demnach oft festgestellt, in 38 Prozent der Fälle. Bei 29 Prozent seien Hinweise auf körperliche Misshandlungen und in fünf Prozent auf sexuelle Gewalt gefunden worden. Bei einem Viertel der Kinder habe es Anzeichen für gleich mehrere dieser Gefährdungsarten gegeben.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt den Statistikern zufolge dann vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen seien die Jugendämter verpflichtet, das Risiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und einer Gefährdung entgegenzuwirken.
In drei Vierteln der Fälle ging die Gefährdung laut Statistikamt ausschließlich oder hauptsächlich von Mutter oder Vater aus. Ein Stiefelternteil sei in vier Prozent der Fälle verantwortlich gewesen, bei fünf Prozent jemand anderes. Bei neun Prozent seien mehrere Menschen an der Gefährdung beteiligt gewesen - in sieben Prozent der Fälle war es unklar.
Die Hälfte der betroffenen Kinder war den Angaben zufolge höchstens acht Jahre alt. 40 Prozent lebten bei beiden Eltern, 37 Prozent bei einem alleinerziehenden Elternteil. Weitere 14 Prozent lebten demnach bei einem Elternteil mit neuem Partner und neun Prozent in einem Heim, bei anderen Verwandten oder an einem anderen Ort.
In mehr als 90 Prozent der Fälle sei eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart worden, führten die Statistiker aus. In 18 Prozent der Fälle hätten die Jugendämter das Familiengericht angerufen. Das passiere, wenn die Eltern nicht bereit oder in der Lage seien, die Gefahr selbst oder mit den angebotenen Hilfen abzuwenden.
Auch die Zahl der Verdachtsmeldungen stieg 2025 um zwölf Prozent mit 268.300 Fällen auf einen neuen Höchststand. Die meisten Hinweise kamen den Angaben zufolge von Polizei und Justiz. In etwa einem Fünftel der Fälle meldeten Verwandte, Bekannte, Nachbarn oder anonymen Hinweisgeber einen Verdacht. In 16 Prozent der Fälle war es die Schule oder Kita, bei zwölf Prozent die Kinder-, Jugend- und Erziehungshilfe. Bei sieben Prozent meldeten sich die Eltern, in zwei Prozent der Fälle die betroffenen Minderjährigen selbst.
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