Handys gegen Geld in Gefängnis geschmuggelt: BGH bestätigt Urteil aus Hannover
Ein ehemaliger niedersächsischer Justizbeamter muss selbst ins Gefängnis, weil er Häftlingen gegen Geld Handys und SIM-Karten einschmuggelte. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Hannover gegen den Beamten und zwei damalige Gefangene, wie er am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte Strafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten wegen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit verhängt. (AZ. 6 StR 271/26)
Der JVA-Beamte hatte demnach achtmal Gegenstände ins Gefängnis geschmuggelt, die dort verboten waren. Dafür habe er jeweils bis zu 500 Euro bekommen. Die Angeklagten wandten sich nach dem Urteil im Februar an den BGH, um es überprüfen zu lassen. Dieser fand aber keine Rechtsfehler. Das Urteil wurde rechtskräftig.
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