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Bundestagsvizepräsident Ramelow für Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde

Published on يوليو 31, 2026 at 08:44

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hat sich für die Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde ausgesprochen. — JENS SCHLUETER / AFP
Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hat sich für die Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde ausgesprochen. — JENS SCHLUETER / AFP

Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) hat sich für die Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde ausgesprochen. "Die Debatte über die Senkung der Fünf-Prozent-Hürde ist notwendig", sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitagsausgaben). "Wenn immer mehr Wähler ihre Stimmen nicht mehr repräsentiert sehen, dann gefährdet das die Demokratie."

Ramelow verwies in diesem Zusammenhang unter anderem auf Erfahrungen in Ostdeutschland. So sei der CDU-Politiker Dieter Althaus bereits 2004 mit 43 Prozent der Wählerstimmen zum thüringischen Ministerpräsidenten gewählt geworden.

Der Linken-Politiker warnte: "Bei einer weiteren Atomisierung des Parteiensystems könnten wie in Sachsen-Anhalt demnächst sogar 40 Prozent für das Ministerpräsidentenamt reichen." Der AfD helfe eine hohe Hürde, "weil sie ihr lästige Kleinparteien vom Hals hält".

Der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier hatte die Debatte angestoßen. Er bezeichnete die Fünf-Prozent-Hürde Anfang der Woche im "Tagesspiegel" als "nicht mehr zeitgemäß". Millionen Wählerstimmen würden dadurch unter den Tisch fallen. Der Jurist plädiert deshalb dafür, die Sperrklausel bei Bundestagswahlen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Zustimmung dafür bekam er vor allem von Linken und AfD.

Der aktuell geltenden Sperrklausel zufolge muss eine Partei bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um in den Bundestag einzuziehen. Ausgenommen sind Parteien von nationalen Minderheiten wie der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) und Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben. Diese Grundmandatsklausel schaffte die Ampel-Koalition eigentlich ab - das Bundesverfassungsgericht setzte sie nach Klagen aber wieder in Kraft.

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